Kosten

Das Honorar des Rechtsanwaltes richtet sich nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) und ist dementsprechend gesetzlich festgelegt. *

Daneben besteht grundsätzlich die Möglichkeit einer Honorarvereinbarung zwischen Anwalt und Mandant, etwa in Form einer Pauschale oder eines Zeithonorars.

Im Klageverfahren trägt in der Regel (anders im Arbeitsgerichtsverfahren) der Unterlegene die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der Partei, die den Rechtsstreit gewinnt. Oft übernehmen Rechtsschutzversicherungen das Kostenrisiko.

In jedem Falle gibt Ihnen Ihr Anwalt Auskunft über Kostenrisiken und die voraussichtliche Höhe seines Honorars. Auch das gehört zu unserer umfassenden Beratung.

* (weiterführende Informationen zur Höhe des gesetzlichen Anwaltshonorars finden Sie unter www.brak.de).

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