Der Service

  1. Zu Beginn eines jeden Mandates steht das Beratungsgespräch. Sie lernen Ihren Anwalt persönlich kennen und schildern in aller Ruhe Ihr Anliegen.
  2. Ihr Anwalt wird die durch Sie zur Verfügung gestellten Unterlagen durchsehen und wenn nötig, gezielt nachfragen. Auf diese Weise erarbeiten wir gemeinsam den Sachverhalt Ihres Anliegens, das Sie zu uns geführt hat. Gemeinsam erörtern wir Ihre Zielvorstellung.
  3. Sodann schlägt Ihnen Ihr Anwalt die rechtlichen Schritte vor, die zur Durchsetzung Ihrer Interessen erforderlich sind.

Das muss nicht immer die gerichtliche Auseinandersetzung sein: Oftmals sind außergerichtliche Einigungen sinnvoller (etwa im Hinblick auf die zukünftige Zusammenarbeit von Geschäftspartnern) oder die Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Verfahrens sind im Verhältnis zu den Kostenrisiken zu gering.

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